WE DON'T LET THE SYSTEM GET US DOWN!

Informations-Seite rund um die Grazer UVS-Beschwerden, im Zuge der #nowkr-Proteste 2011

News & Informationen

Neue Methoden gegen AntifaschistInnen.

Polizei: Anonyme Denunziation soll flächendeckende Ausweiskontrollen und Personendurchsuchungen beim Bus zur Anti-WKR-Demo rechtfertigen. Dubioses Email macht alle DemonstrantInnen zu SprengsatzbastlerInnen.

Polizeieinsatz gegen ÖH-Bus

Am 28.1.2011 fand der alljährliche WKR-Ball rechtsextremer Verbindungen in der Wiener Hofburg statt. Österreichweit wurden, u.a. von der ÖH, Busse zu den Gegendemonstrationen organisiert. Noch vor Beginn der Kundgebungen wurden sämtliche Busreisenden von der Polizei kontrolliert. Auch am Grazer Hauptbahnhof umstellte eine Einsatzeinheit den Bus und erlaubte nur jenen Personen einzusteigen, die sich durchsuchen ließen und ihre Personalien bekannt gaben. Einen Grund für dieses Vorgehen nannte die Polizei nicht.

Anonyme Denunziation: Unbekannte Täter, unbekannte Taten

Acht Betroffene erhoben Beschwerde gegen den Polizeieinsatz beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS). Auf einmal legt die Polizei nun ein anonymes Email vor, in dem "Unbekannten" vorgeworfen wird, Anschläge mit "Sprengsätzen" bei der Anti-WKR-Demo geplant zu haben in der Absicht "Menschen [zu] töten". Die anonyme Person habe diese absurden Pläne angeblich auf der Toilette während eines öffentlichen Vorbereitungstreffens mitbekommen.

Bemerkenswert ist, dass der Denunziant kurz vor Beginn dieses Vorbereitungstreffens die Teilnahme daran per Email abgesagt hatte und daher schriftlich Informationen über die Demonstrationen einholen wollte. Was auffällt ist auch, dass der anonyme Schreiber das Mail direkt an die relativ unbekannte, aber in diesem speziellen Fall zuständige Sicherheitsdirektion richtete, die normalerweise nicht die erste Adresse für die Meldung von Straftaten ist. Die Denunziation ist genau so vage und unkonkret verfasst, dass damit alle DemonstrantInnen unter Generalverdacht gestellt werden.

Grundrechtsabbau leicht gemacht

Genauso hat die Grazer Polizei das Email auch verwendet: Die Behörde informierte nicht einmal den Vorsitzenden der ÖH Uni Graz darüber, dass angeblich in ihrem Bus Brandsätze transportiert werden sollten. Es fand keine Suche nach Sprengsätzen statt. Wer sich nicht durchsuchen lassen wollte, konnte vor den Augen der Einsatzeinheit ungehindert den Zug nach Wien nehmen. Was für die Polizei wichtig war, war somit nicht eine angebliche Gefahrenabwehr, sondern einzig und allein das Erfassen der Personalien von allen DemonstrantInnen im Bus.

Demokratiepolitisch alarmierend ist, dass die Behörde eine fragwürdige, anonyme Denunziation benutzte, um sämtliche TeilnehmerInnen einer politischen Versammlung als Verdächtige darzustellen und zu behandeln. Wenn es der Polizei gelingt, damit einen Präzedenzfall zu schaffen, dann ist es künftig ein Leichtes, Grundrechtseingriffe zu ermöglichen. Damit wären Polizeistaat und Willkür Tür und Tor geöffnet.

Spendenaufruf

Wir bitten daher dringend um Solispenden für das laufende UVS-Verfahren. Die Verfahrenskosten belaufen sich im ungünstigsten Fall auf 9000 Euro. Jede Unterstützung hilft!

Es wurde ein Spendenkonto eingerichtet, auf das du spenden kannst:

Konto-Nr. 00004-631123
BLZ 20815
Steiermärkische Bank u. Sparkassen AG

Chronologie einer anonymen Denunziation

Der Denunziant freedomrun möchte wohl zunächst eine belastende Information von der Bus-Anmeldeadresse. Als er/sie nichts verwertbares bekommt, konstruiert er/sie offenbar selbst etwas.

freedomrun@hush.com meldet sich für den Bus nach Wien an. Am 27.1. erhält freedomrun@hush.com wie alle eine Mail von NoWKR Graz, dass alle Demonstrationen polizeilich untersagt worden seien und daher alle dringend zum Vorbereitungstreffen am Abend kommen sollen, um zu besprechen, wie es nun weitergeht.

Eine knappe Stunde vor Beginn dieses öffentlichen Vorbereitungstreffens schreibt freedomrun@hush.com eine Mail, dass er /sie NICHT zum Treffen kommen könne und ersucht dringend um Information, ob nun gefahren wird oder nicht (und bezeichnet die Polizei gleich mal als "Arschlöcher", wohl in der Hoffnung, dadurch mehr Informationen zu bekommen).

Die Antwort von NoWKR Graz ist knapp und neutral. Sie wird vor Beginn des Treffens kurz nach 19 Uhr verfasst. Nachdem freedomrun@hush.com somit keine für die Demonstrantinnen belastenden Informationen bekommen hat, aber weiß, dass der Bus trotz Untersagung wie geplant fahren wird, schreibt er/sie zwei Stunden später das Mail, in dem er der SID mitteilt, NoWKR Graz hätte beim Treffen Brandanschläge und Anschläge mit Sprengsätzen geplant…

Was strafbar ist, bestimmt der Verfassungsschutz!

Vorgehen der Polizei in Zusammenhang mit anonymer Denunziation immer fragwürdiger

Die Antwort im Wortlaut

Angebliche Planung von Anschlägen mit Sprengsätzen: Strafbar, wenn die Polizei einen Einsatz gegen antifaschistische DemonstrantInnen in Graz durchführt. Nicht strafbar, wenn Betroffene später unbequeme Fragen nach der Identität des anonymen Denunzianten stellen.

Mit einer dubiosen Mail rechtfertigte die Polizei ihren Einsatz gegen den Bus antifaschistischer DemonstrantInnen am 28. Jänner, die gegen den rechtsextremen WKR-Ball in Wien protestieren wollten. Alle TeilnehmerInnen wurden durchsucht, ihre Namen aufgeschrieben. Als die Betroffenen Beschwerde gegen diesen Grundrechtseingriff beim UVS einreichten, legte die Polizei ein anonymes Mail vor, in dem Unbekannt angibt, die DemonstrantInnen hätten bei einem öffentlichen Vorbereitungstreffen Anschläge mit "Sprengsätzen" geplant, in der Absicht "Menschen [zu] töten". Mehrere seltsame Aspekte dieser Denunziation veranlassten die BeschwerdeführerInnen, die Ausforschung der Identität des Verfassers zu verlangen.

"Kein Gerichtsauftrag"

Nun hat die Bundespolizeidirektion Graz geantwortet: Der steirische Verfassungsschutz habe die Ermittlungen geführt, aber leider nur feststellen können, dass das Mail von der Internetseite "hush.com" versendet worden sei. Eine Anfrage an den Provider Hushmail in Kanada sei nicht möglich gewesen, da dies nur über einen "Gerichtsauftrag" möglich gewesen sei und die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen seien.

Schlicht lächerlich

Das heißt: Die vermeintliche Planung von Anschlägen mit Sprengsätzen gegen Personen ist auf einmal keine strafbare Handlung mehr, die eine Anfrage an einen Provider ermöglicht!? Den Polizeieinsatz am 28. Jänner hat die Behörde gerade aber mit der angeblichen Notwendigkeit der Abwehr gefährlicher Angriffe legitimiert. In Österreich darf die Polizei zur Gefahrenabwehr bereits ohne Gerichtbeschluss von Providern die Namen von NutzerInnen erfragen, denen eine bestimmte IP-Adresse zugeordnet war. Aber auch in Kanada ist die Planung von Anschlägen gegen das Leben von Menschen vermutlich strafbar – und pikanterweise wirbt der Provider Hushmail mit seiner Kooperationsbereitschaft gegenüber den Behörden: "I understand that Hushmail is not suitable for illegal activity and that the providers of Hushmail will cooperate fully with authorities pursuing evidence via valid legal channels." Angesichts der Realität von §278a-Ermittlungen gegen NGO's ist die Erklärung der Behörde schlicht lächerlich.

Mail ist Vorwand - mehr nicht

Das Vorgehen und die Rechtfertigung der Polizeidirektion Graz und des steirischen Verfassungsschutzes erhärten unseren Vorwurf weiter. Wer immer das anonyme Mail verfasst hat – die Behörde gab nur ein paar Stunden vor, es ernst zu nehmen: nämlich als es darum ging, alle TeilnehmerInnen an den Protestaktionen zu kriminalisieren.
Im Vorfeld wurde nichts gegen angebliche Sprengsätze unternommen - nicht einmal die ÖH, die den Bus organisiert hat, wurde über angebliche Sprengsätze in ihrem Bus informiert
Un wenn unerwünschte Fragen gestellt werden, hört sogar ein geplanter Anschlag mit Sprengsätzen auf, ein Verbrechen zu sein...

Wer schützt uns vorm steirischen Verfassungsschutz?

Oder: Wenn eine Behörde zur Gefahr wird

Presseaussendung von Mayday Graz

Anonyme Denunziationen, die Repression gegen AntifaschistInnen legitimieren sollen; eine Observation, für die niemand verantwortlich sein will; und ein steirischer Verfassungsschutz, der eine Gefahr für politisch aktive Menschen darstellt – das ist die beunruhigende Bilanz einer Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Steiermark wegen eines Polizeieinsatzes im Jänner 2011.

Polizeieinsatz gegen DemonstrantInnen

Am 28.1.2011 blockierten Einsatzeinheiten einen Bus der ÖH, mit dem GrazerInnen nach Wien zu den Demonstrationen gegen den rechtsextremen WKR-Ball fahren wollten. Alle TeilnehmerInnen wurden durchsucht, ihre Namen aufgeschrieben. Konkreter Grund für den Einsatz wurde den DemonstrantInnen keiner genannt, außer einem vagen Hinweis auf das Ministerium in Wien. Als acht Betroffene Beschwerde gegen dieses Vorgehen beim UVS einreichten, legte die Polizei auf einmal ein anonymes Mail vor, in dem Unbekannt angibt, die unbekannte DemonstrantInnen hätten bei einem öffentlichen Vorbereitungstreffen Anschläge mit "Sprengsätzen" geplant in der Absicht "Menschen [zu] töten". Damit rechtfertigte die Grazer Polizei den ganzen Einsatz. Nicht nur mehrere seltsame Aspekte dieses E-Mails legten die Vermutung nahe, dass diese Denunziation gleichsam bestellt worden war – dubios ist auch, dass ausgerechnet der Verfassungsschutz sich weigerte, Ermittlungen anzustellen, um den anonymen Verfasser ausfindig zu machen.

Dass dieses Mail in jedem Fall eine Verleumdung ist, steht inzwischen fest: Der Verfasser/die Verfasserin hatte kurz vor Beginn des Vorbereitungstreffens an den Account von NoWKR Graz geschrieben, dass er/sie nicht zum Treffen kommen könne und dringend um Informationen gebeten.

Verfassungsschutz: Schuldig ohne Verdacht

In der öffentlichen Verhandlung vor dem UVS am 30.6.2011 ging es um die Rechtmäßigkeit der Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen. Die sicher für alle politisch aktiven Menschen alarmierendsten Aussagen tätigte dabei der jetzige Grazer Polizeidirektor und damalige Leiter des steirischen Verfassungsschutzes, Alexander Gaisch. Er erklärte ernsthaft, seine Behörde hätte es "mit hoher Wahrscheinlichkeit" für wahr gehalten, dass antifaschistische AktivistInnen in Graz Anschläge mit Sprengsätzen planen, und zwar aufgrund ihrer "Recherchen und Ermittlungen".

Dazu muss gesagt werden, dass in den letzten Jahren in der Steiermark nicht ein einziges Delikt dieser Art passiert war, und dass der einzige Sprengstoffanschlag 2010 einem Asylheim galt. Der antifaschistischen Szene kann außer Eiern und Tomaten gegen H.C. Strache und möglicherweise ein paar Graffitis und Farbbeutel nichts zugerechnet werden. Die Aussage des Leiters des Verfassungsschutzes geht somit komplett an der Realität vorbei. Aber nicht nur das: Gaisch stellt willkürlich zahlreiche AktivistInnen, die sich außer gewaltfreien Aktionen gegen rechtsextreme Parteien nichts zuschulden kommen haben lassen, in ein terroristisches Eck und verleumdet sie öffentlich als Personen, denen Anschläge gegen das Leben von Menschen zuzutrauen wären.

Als die Anwältin der Beschwerdeführer nach den Belegen für seine Anschuldigungen fragte, fuhr er sie an: "Wenn Sie unsere Quellen hätten, wüssten sie es!" Er warf mit Diffamierungen um sich, weigerte sich aber dafür hartnäckig irgendwelche Belege zu nennen mit der ständigen Antwort: "Das steht in unsern Akten" oder "Das ist Amtsgeheimnis."

Selbst die gewählte Vertretung der Grazer Studierenden stellte Gaisch unter Generalverdacht: Frage: "Wer hat den Bus nach Wien organisiert?" Antwort: "Weiß ich nicht." "Dann helf ich Ihnen. Die ÖH hat den Bus organisiert. Also wo ist die Verknüpfung zwischen Linksextremen und der ÖH?" Antwort Gaisch: "Das geht aus unsern Quellen hervor, aber das fällt jetzt ins Amtsgeheimnis." (Zum Mitschreiben: Der Verfassungsschutz weiß zwar nicht, wer den Bus nach Wien organisiert, aber wer immer es war, hat mit Linksextremismus zu tun und alles Weitere fällt unter das Amtsgeheimnis.)

Verleumden, denunzieren – made by Verfassungsschutz

Trauriger Höhepunkt der Verleumdungspolitik des Verfassungsschutzes war, dass Gaisch namentlich AktivistInnen ohne jede Beweise und öffentlich denunzierte. Als es um die Verbindung der politisch aktiven Szene zu "Linksextremen" ging, sagte Gaisch etwa über eine Person: "XY ist mir bekannt. Ich weiß, was XY getan hat." Jede weitere Nachfrage schnitt er mit einem knappen "Mehr sage ich dazu nicht" ab. Skrupellos stellte der jetzige Polizeidirektor DemonstrantInnen, die lediglich eine aufgelöste Versammlung nicht mehr rechtzeitig verlassen konnten oder wollten, als gefährliche StraftäterInnen hin. Gaisch brachte somit eine ganze Szene politischer AktivistInnen, deren einziges Vergehen der gewaltfreie zivile Ungehorsam ist, in Zusammenhang mit fiktiven Sprengstoffanschlägen. Zugleich machte er es den Betroffenen unmöglich, sich zu verteidigen, da er keinen einzigen konkreten Vorwurf, kein einziges konkretes Indiz nannte.

Überwachung – keine/r ists gewesen?

Interessant war auch, dass mehrere BeschwerdeführerInnen eine Zivilstreife beobachtet hatten, die dem Bus der ÖH von Graz bis nach Wien gefolgt war und weitere verdeckte ErmittlerInnen, die sich in Wien unter die Grazer Gruppe gemischt hatten. Ihre Aussagen über diese Observation waren so präzise und glaubwürdig, dass auch der UVS nicht an der Tatsache dieser Maßnahme zweifelte. Doch seltsam: Weder der Verfassungsschutz noch die Polizei wussten angeblich etwas darüber – worauf ein Zuschauer zynisch kommentierte, ob es mittlerweile in Österreich so etwas wie Paramilitärs gebe. Die gibt es zwar nicht, aber eine Observation, für die keine Behörde die Verantwortung übernehmen will, ist in jedem Fall aus demokratiepolitischer Sicht ein alarmierender Umstand.

Die Angst der Polizei vor den Kameras

Ansonsten demonstrierte die Polizei eindrucksvoll, dass es beim Polizeieinsatz gegen den ÖH-Bus in erster Linie um Schikane und Einschüchterung gegangen war. Das Filmmaterial zeigte, dass für die Polizei vor allem die Identitätsfeststellungen wichtig gewesen waren. "Die Gruppe, die da geschlossen nach Wien fährt, hat ihre Identität bekannt zu geben", verkündete Einsatzleiter Benno Kleinferchner gleich zu Anfang, wie deutlich auf dem Band zu hören war. Die Durchsuchung der Rucksäcke verlief dafür extrem oberflächlich, was erneut zeigte, dass die Polizei das anonyme E-Mail lediglich als Vorwand für Repression benutzt, aber keinen Moment ernsthaft an irgendeine Gefahr geglaubt hatte. Dafür nahm sich ein Polizist die Zeit, einem Aktivisten einen deutschen Akzent zu unterstellen und ihm wegen Verstoß gegen das Fremdenpolizeigesetz eine Festnahme anzudrohen.

Entlarvend war das Verhalten des Behördenvertreters in jenem Moment, als die BeschwerdeführerInnen die Filmaufnahme vorlegten: Er verlangte zuerst eine Vertagung, damit die Behörde die Videoaufnahme "vorab" einsehen könne, und dann – nachdem die Vorsitzende des UVS das abgelehnt hatte – zumindest eine Unterbrechung des Beweisverfahrens. Als die UVS-Vorsitzende den Vertreter der Polizei darauf hinwies, dass er selbst ja den Sachverhalt "außer Streit" gestellt hatte, entgegnete er wörtlich: "Der Sachverhalt wurde außer Streit gestellt in Unkenntnis dieses Videos." Die Unterbrechung wurde ihm nicht gewährt, aber der Behördenvertreter fiel bei der ersten Frage an den Einsatzleiter der Vorsitzenden einfach ins Wort und warnte auf diese Weise seinen Beamten.

Probleme, sich mit einem UVS-Verfahren abzufinden, hatte auch Klaus Kelz, der für die Bundespolizeidirektion Graz den Einsatzbefehl gegen den ÖH-Bus unterzeichnet hatte: Dass AktivistInnen, denen die Polizei normalerweise lediglich Befehle erteilt, über einen solchen Prozess Handlungen dieser Polizei hinterfragen, war er offenbar nicht gewohnt. Er weigerte sich, Fragen der Anwältin der BeschwerdefüherInnen zu beantworten, mit dem mehrmals lautstark vorgebrachten, allerdings absurden Protest: "Ich bin kein Zeuge!" Die Belehrung der Vorsitzenden, dass er genau in dieser Funktion da war, blieb wirkungslos. Dafür entkam ihm ein bemerkenswerter Kommentar oder Versprecher, je nach Interpretation: Als die Anwältin fragte, ob er ohne das denunziatorische Mail die Personalienfeststellungen der DemonstrantInnen angeordnete hätte, antwortete er: "Das Mail war ausschlaggebend. Sonst hätten wir uns etwas anderes überlegen müssen."

Erwachen im Polizeistaat

Überlegt haben sich da im Kreis der Behörden wohl so manche etwas… Vor allem das Verhalten des jetzigen Polizeidirektors Alexander Gaisch legte jedenfalls für zahlreiche BeobachterInnen, die sich fragten, wer denn das dubiose Email verfasst hatte, den Schluss nahe, dass der Verfassungsschutz alles getan hatte, um genau diese Frage nicht beantworten zu müssen.

Es ist demokratiepolitisch entscheidend, ob ein anonymes Mail in Zukunft ausreichen wird, um Personalienfeststellungen und Durchsuchungen von Menschen in Österreich zu legitimieren, die beabsichtigen, an einer Demonstration teilzunehmen. Wie es die Anwältin der BeschwerdeführerInnen formulierte: Würde die Gesellschaft es akzeptieren, dass eine derartig zweifelhafte anonyme Denunziation die Kontrollen sämtlicher KirchgängerInnen am Sonntag rechtfertigt?

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bleibt nach dieser Verhandlung eins festzustellen: Der steirische Verfassungsschutz ist eine Gefahr für AntifaschistInnen.

Wie nennt mensch üblicherweise Staaten, in den politische AktivistInnen aufgrund anonymer, ungenannter Quellen unter Terrorismusverdacht gestellt werden? Wessen Methoden sind das, wenn Menschen sich nicht gegen massive Beschuldigungen der Behörden wehren können, weil diese Behörden weder Beweise noch ZeugInnen nennen? Welche Bezeichnung verdienen Länder, in denen Observationen und Überwachungsmaßnahmen stattfinden und offiziell hat keine Behörde dazu den Auftrag gegeben?

Rechtswidrig: Polizeieinsatz gegen Grazer DemonstrantInnen

UVS verurteilt flächendeckende Kontrollen gegen NoWKR-AktivistInnen – anonyme Denunziation begründet keinen Tatverdacht

Der gesamte Polizeieinsatz gegen den Bus der ÖH in Graz anlässlich der Demonstration gegen den WKR-Ball war rechtswidrig. Zu diesem Urteil kommt der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS), der eben über die Beschwerden von acht Betroffenen entschieden hat. Allen Beschwerden wurde zur Gänze stattgegeben.

Kein gefährlicher Angriff - keine Polizeikontrolle

Am 28.1.2011 blockierten Einsatzeinheiten einen Bus der ÖH, mit dem GrazerInnen nach Wien zu den Demonstrationen gegen den rechtsextremen WKR-Ball fahren wollten. Alle TeilnehmerInnen wurden durchsucht, ihre Namen aufgeschrieben.

Diese Maßnahmen wären nur gesetzlich gedeckt gewesen, wenn die Betroffenen in Zusammenhang mit einem gefährlichen Angriff gestanden wären. Genau das war aber nicht der Fall, wie der UVS Steiermark mit Bescheid vom Juli 2011 feststellte.

Die Polizei legte bekanntlich im Nachhinein ein anonymes Mail vor, in dem Unbekannt angibt, unbekannte DemonstrantInnen hätten bei einem öffentlichen Vorbereitungstreffen Anschläge mit "Sprengsätzen" geplant.

Die seltsamen Aspekte des anonymen Mails

Dem UVS reichte dieses Email nicht als Rechtfertigung: Es gebe keinen Zusammenhang zwischen den BeschwerdeführerInnen und dem Inhalt des Emails, lautete das Urteil des UVS. Außerdem habe die Behörde selbst so agiert, als ob sie die Ankündigung im Email nicht ernst nahm.

Der Einsatz gegen den Bus diente somit keiner Gefahrenabwehr, sondern – so der UVS - es ging der Polizei einzig um die Feststellung der Identität der einzelnen AktivistInnen. Ein solches Handeln ist aber durch das Gesetz nicht gedeckt. Eine flächendeckende Personalienfeststellung und Durchsuchung von TeilnehmerInnen einer politischen Versammlung sei durch ein solches Email nicht zu rechtfertigen.

Die seltsamen Aspekte dieses Emails fielen interessanterweise auch dem UVS auf: Der Verfasser sei nicht nur bemerkenswert rechtskundig, heißt es im Bescheid, sondern sei auch "offensichtlich in Kenntnis der Organisation des Polizeiwesens".

Ein Verfassungsschützer mit Erinnerungslücken, der das Gesetz auf den Kopf

stellt

Einen negativen Eindruck hinterließ die Aussage des jetzigen Polizeidirektors und damaligen Leiters des steirischen Verfassungsschutzes, Alexander Gaisch. Das zweite Argument der Behörde für den Polizeieinsatz war – neben dem Email – die Beteiligung von SteirerInnen an früheren Demonstrationen gegen den WKR gewesen. Gaisch nannte angebliche Straftaten, konnte aber auf Nachfrage nicht einmal angeben, ob sich die Betroffenen wirklich einer Straftat schuldig gemacht hatten oder bloß nicht mehr rechtzeitig aufgelöste Kundgebungen verlassen konnten. Über die BeschwerdeführerInnen lagen ihm überhaupt keine konkreten Informationen vor. Befragt auf den von ihm unterstellten Zusammenhang zwischen "Linksextremisten" und den Busreisenden, verwies er bloß auf ungenannte Quellen und Amtsgeheimnisse. Der UVS akzeptierte diese Argumentationen nicht: Gaisch weise "häufig Erinnerungslücken" auf oder verweise auf Akten, die nicht zur Verfügung stehen, so der UVS. Ein konkreter Hinweis, der eine flächendeckende Kontrolle sämtlicher steirischer TeilnehmerInnen rechtfertigen würde, sei aus dieser Einschätzung nicht abzuleiten.

Kritisch vermerkt der UVS, dass Gaisch offen heraus erklärte, dass es vor der Identitätsfeststellung keinen Verdacht gegen die AktivistInnen gab und er vielmehr erst die Namen benötigt hätte, um einen solchen Verdacht eventuell zu belegen. Damit hat der jetzige Polizeidirektor das Gesetz auf den Kopf gestellt, das erst bei Vorliegen eines konkreten Verdachts eine Personalienfeststellung erlaubt.

Passt aufeinander auf…

Wieder einmal gelohnt hat sich die ausführliche filmische Dokumentation des Polizeieinsatzes durch die Betroffenen: Wesentliche Argumentationen der BeschwerdeführerInnen konnten dadurch gestützt werden. Mehrere Behauptungen der Polizei erwiesen sich hingegen als falsch und als haltlose Legitimationsversuche: oder - wie es im Bescheid des UVS wörtlich heißt: "… sind diese Aussagen nicht nachvollziehbar und durch das Filmmaterial eindeutig widerlegt."

Obwohl die Behörde gegen diese Entscheidung berufen könnte, ist mit diesem Urteil ein wichtiger Schritt gegen Polizeiwillkür gesetzt. Wir danken allen, die dieses Verfahren vor dem UVS ermöglicht und in unterschiedlichster Art und Weise unterstützt haben!

Weitere Infos auf: uvsgraz.nowkr.at

Diverse Termine

1006

Soli-Party im SUB

Hab Spaß und hilf uns dabei!

flyer

Bitte unterstütze uns mit einem ausgiebigen Besuch der Soli-Party. On Decks:

  • B.L.O [disko404]
  • CHEEVER [spirals first]
  • DOZE [disko404]
  • EL RAKKAS [offseason, dubsquare]
  • RE-LAY [clicks 'n' dubs, offseason]
  • STEREOIST live [kabinett-graz]

Am 10. Juni 2011 im SUB, ab 22:00 Uhr

Vielen Dank an das SUB für die Unterstützung.
Vereinsveranstaltung, bitte Mitgliedsausweise mitbringen! www.subsubsub.at

3006

UVS - Verhandlung

Aufruf zur öffentlichen Beobachtung der #nowkr UVS-Verhandlung über den dubiosen Polizeieinsatz gegen Grazer Antifas

Am 30. Juni findet vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Steiermark die Verhandlung über den umstrittenen Polizeieinsatz gegen antifaschistische DemonstrantInnen statt - Stichwort: Anonyme Brandsatz-Email-Denunziati​on gegen AktivistInnen von NoWKR Graz.

Wann? 30.Juni 2011, 9:00 Uhr
Wo? UVS Steiermark, Salzamtsgasse 3, 8010 Graz, Verhandlungssaal B.
2701

#NOWKR - Den WKR Ball 2012 unmöglich machen!

Aktionstag! / 27.01.2012 / Wien

Weitere Informationen findest du in den kommenden Wochen auf nowkr.at